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AGB für Fahrten in Limousinen mit Chauffeur
§1 Auftrag-Zustandekommen eines Auftrages
1.1.
Der Auftrag kommt immer erst nach vollständiger Einigung und gegenseitigem
Einvernehmen zustande.Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen.
1.2.
Die Nutzung Die Fahrt der gebuchten Limousine wird durch einen Dienstleistungsvertrag (Chauffeurdienstleistung und Mietwagendienstleistung) geregelt. Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn er vom Mieter in Vertretung für alle Fahrgäste, unterzeichnet zurück-
gesendet wurde und die vereinbarte Gesamtzahlung im Voraus innerhalb der vereinbarten
Frist auf unserem Konto eingegangen ist. In der Regel sollte diese Vorauszahlung inkl. der vereinbarten Kaution mindestens 5 Tage vor Auftragstermin gebucht sein. Eine Beförderungs-
pflicht besteht nicht, alle Fahrgäste müssen vorher angemeldet werden. Das Mitführen von Haustieren ist nicht grundsätzlich nicht gestattet!
1.3.
Stornierung des Vertrages Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit storniert werden.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Anzahlungen erstattet: Storno bis
2 Tage vor Auftragsdatum: 40 %, bis 12 Stunden vor Aufragsdatum: 60%. Die Kaution wird bei jeder Stornierung zu 100% erstattet. Bei Stornierung durch uns werden maximal die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.
1.4.
Kautionshinterlegung Die Kaution wird individuell von uns festgelegt und wird nach Auftragsdurchführung unverzüglich zurück überwiesen. Die Kaution dient zum Schutz vor
Schäden durch grobe Verhaltensfehler. Sie beträgt in der Regel 100,- bis max. 500,- EUR.
Der Mieter hat seine mitfahrenden Gäste / Mitfahrer über die Verhaltensregeln dieser AGBs
zu informieren, im Besonderen über die Handhabung mit technischen Ausrüstungen und zum Rauchverbot (siehe auch Punkt 2-4).
1.5.
Angemessen Vorschuss Das Ausführende Unternehmen, kann bei Neukunden und bei Aufträgen mit umfangreichen Volumen einen angemessenen Voschuss fordern. Dies wird gesondert und schriftlich vereinbart. Verstöße gegen unsere AGBs mit Schadensfolge, führen zur Einbehaltung der Kaution.
§2 Verhalten in der Limousine
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die StVO,insbesondere die Anschnallpflicht.
2.1.
Den Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten, der Chauffeur hat die Verantwortung zu sicheren Durchführung der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner
Fahrgäste bemüht. Die Limousinen verfügen über empfindliche und hochwertige Innenausstattungen wie Lederbezüge der Sitze und Verkleidungen sowie technische
Geräte wie z.B. DVD - Player, VHS-Videorecorder, CD-Wechsler, Flachbildmonitore und
Lesebeleuchtungen.
2.2.
Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen
oder aus dem Fahrzeug zu schreien.
2.3.
Falls Sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch unser Personal erforderlich. Die Abspielung Ihrer DVDs, CDs oder
Videos übernimmt immer unser Chauffeur für Sie. Lassen Sie sich unbedingt bei Bedarf
die Handhabung der Geräte erklären. Die Fernbedienungen stehen zu Ihrer Verfügung. Weitergehende Handhabung erfordert einige Sachkenntnisse und muss unbedingt
vorher abgesprochen werden. Diese Hinweise befinden sich auch in Ihrem Mietvertrag.
§3 Rauchen
Ist im Fahrgastraum der Limousinen und neben dem Chauffeur sowie für den Chauffeur grundsätzlich verboten. Falls Sie rauchen möchten, wird eine Kaution von 350,00 EUR zur Vorauszahlung vereinbart, die im Fall der Verursachung von Brandflecken z.B. im Leder derSitze oder Verkleidungen oder im Velours des Teppich für evtl. geltend gemachte Ansprüche
als Anzahlung dient! Eine Versicherung gegen Brandflecke oder -löcher gibt es nicht.
Die Kosten müssen vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungs-
ausfalls während der Reparatur! Die Kaution wird nach vollständiger Schadensregulierung
durch den Verursacher/Mieter zurück überwiesen.
§4 Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Getränke können nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord verzehrt werden. Zusätzliche Bestimmungen für Langzeitvermietung mit oder ohne Chauffeur.
§ 5. Langzeitmiete ab 1 Woche
Bei Langzeitmiete ab 1 Woche (7 Arbeitstage) wird zusätzlich zum Fahrpreis eine Kaution in Höhe von 1/3 des Fahrpreises fällig. Verlängerung des Vertrages ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.5.1.
Eine Fahrzeuganmietung ohne Chauffeur entfällt.
5.2.
Wenn Sie die Limousine mit Chauffeur zur Langzeitmiete buchen, steht Ihnen der Chauffeur täglich max. 12 Stunden, mit halbstündiger Pause nach jeweils 6 Stunden Fahrtzeit zur Verfügung. Wahlweise dürfen wir mehrere Chauffeure für eine Mietzeit einsetzen.
Entstehende Spesen und Übernachtungskosten sind nach Absprache vom Mieter für den Chauffeur angemessen zu übernehmen. Einzelheiten werden schriftlich im Mietvertrag geregelt.
§ 6. Grundsätzliches und Gerichtsstand
Der Auftraggeber hat grundsätzlich Anspruch auf die von ihm gebuchte Limousine mit dem im Dienstleistungsvertrag angegebenem Kennzeichen und Ausstattung. In begründeten Fällen sind wir jedoch berechtigt, eine andere, ähnliche Limousine zur Verfügung zu stellen oder den Auftrag von Partnerunternehmen ausführen zu lassen. Alle nötigen Dokumente (z.B. Personen-beförderungs- und Gewerbeschein, Versicherungsnachweis) und Lizenzen legt Ihnen auf
Wunsch der von uns eingesetzte Chauffeur oder das Partnerunternehmen gern vor!
Gerichtsstand ist Berlin.
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